Leinenpflicht
Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde herrscht auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, in öffentlich zugänglichen Räumen, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen, im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe während der Setz- und Brutzeit, in unmittelbarer Nähe von bestossenen Tierweiden und an Orten, wo die Leinenpflicht entsprechend signalisiert ist.